Wahlleistungen

Unter dem Begriff „Wahlleistungen“ versteht man diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind. Sie werden auch Selbstzahlerleistungen genannt, da die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht für die anfallenden Kosten aufkommen. Meistens handelt es sich hierbei um innovative Therapien oder um gewünschte Maßnahmen, die aus ärztlicher Sicht sinnvoll aber noch nicht im Leistungsumfang der Krankenkassen enthalten sind.

Hierzu zählen:
  • Infusionstherapien zur Behandlung von vestibulären Störungen und zur Hörsturztherapie
  • Intratympanale Kortisonapplikation
  • Immunstimulation
  • Reisemedizin und Impfberatung
  • Tauchtauglichkeitsprüfung, Bescheinigungen und Atteste
  • Hygienisches Ohrlochstechen bei Personen ab dem 4. Lebensjahr